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© Tobias Weithaler - freier Sachverständiger (VfK) seit 2013
Wichtiges
Der Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie
als Unfallbeteiligter nicht der
Unfallverursacher, sondern der durch
den Unfall Geschädigte sind. In diesem
Fall muss der Verursacher den gesamten
Schaden des Geschädigten, der durch
den Unfall entstanden ist, ersetzen.
Das sind die Leistungen einer Kfz-
Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine
Pflichtversicherung. Sie entschädigt die
Unfallopfer. Sie kommt unter anderem
auf für die Folgen von:
•
Reparaturkosten
•
Abschleppkosten
•
Gutachterkosten
•
Nutzungsausfall
•
Mietwagenkosten
•
Wertminderung
•
Wiederbeschaffungswert bei
Totalschaden
•
An- und Abmeldekosten
•
Anwaltskosten
Wie viel zahlt die Kfz-Haftpflicht?
Die gesetzliche
Mindestversicherungssumme legt fest,
bis zu welcher Summe der Versicherer die
Kosten für einen Schaden übernehmen
muss.
•
7,5 Millionen Euro für
Personenschäden
•
bis zu 1.220.000 Euro für
Sachschäden 50.000 Euro für
reine Vermögensschäden
In der Regel bieten die
Versicherungsunternehmen aber deutlich
höhere Versicherungssummen
(Deckungssummen) an, beispielsweise bis
zu 100 Millionen Euro
Der Kaskoschaden
Im Kaskoschadensfall hat der
Versicherungsnehmer bei einem selbst
verschuldeten Unfall gemäß den
Versicherungsbedingungen Anspruch auf
Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Es handelt sich hier ausschließlich um
vertragliche Ansprüche, die streng zu
trennen sind von den
Schadenersatzansprüchen im
Haftpflichtschadensfall.
Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich
stets nach den
Versicherungsbedingungen
(Kaskobedingungen).
In der Regel hat der
Versicherungsnehmer eine
Selbstbeteiligung zu tragen. Im
Kaskoschaden bestimmt die Versicherung
den Sachverständigen
Das sind die Leistungen der Voll- und
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die
Kosten für Schäden am eigenen
Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt,
welche Schäden versichert sind. Dies sind
zum Beispiel Schäden durch
•
Kollisionen mit Haarwild
•
Glasbruch
•
Fahrzeugdiebstahl
•
Einbruchsversuch
•
Diebstahl/Beschädigung von
Zubehör
•
Hagel/Sturm
•
Überschwemmung
•
Brand
Die Vollkaskoversicherung ersetzt –
zusätzlich zu den Leistungen der
Teilkaskoversicherung – weitere Schäden
am eigenen Auto, zum Beispiel die
Schäden nach einem selbst verursachten
Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für
Vandalismusschäden wie zum Beispiel
zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.
Die Wahl des Gutachters
Wenn Ihr Fahrzeug bei einem
fremdverschuldeten Unfall beschädigt
wurde, haben Sie das Recht, es von einem
neutralen Sachverständigen begutachten
zu lassen.
Die Gutachterkosten werden auch dann
ersetzt, wenn der Experte nicht vereidigt
ist, hat das Amtsgericht Dortmund am 31.
August 2005 entschieden (Az. 104C
9702/04SH).
Ein von der gegnerischen
Haftpflichtversicherung gestellter
Sachverständiger muss von Ihnen nicht
akzeptiert werden.
Sie können auch einen Sachverständigen
mit der Begutachtung beauftragen, wenn
das verunfallte Fahrzeug bereits von
einem Sachverständigen der
gegnerischen Versicherung besichtigt
wurde
Im Haftplichtfall geht es
um IHR Geld !
Wählen SIE den Gutachter Ihres
Vertrauens!
Lassen Sie sich nicht von niemenden
unter Druck setzten und informieren Sie
sich erst kostenlos bei einem
unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl!